Reitplatz Bleike Benutzungsreglement
1. Zweck
Regelung der Benutzung des Übungsplatzes Bleike des Reitvereins W angen a/Aare und Umgebung
2. Benutzungsrecht
Der Übungsplatz steht allen Mitgliedern des Reitvereins Wangen a/Aare gegen eine Platzgebühr zur Verfügung. Es sind alle reiterlichen Aktivitäten erlaubt.
Vereinsinterne Kurse haben den Vorrang; eine Benutzung des Übungsplatzes während dieser Zeit durch andere Reiter ist nur nach Absprache mit dem Trainer möglich.
Nicht dem Verein angehörende Reiter dürfen den Platz gegen ein Entgelt benutzen.
a. Alle Vereinsmitglieder können gegen eine jährliche Platzgebühr von Fr. 210.00 einen Schlüssel beziehen. Es besteht die Möglichkeit mit den Arbeitsübungen den Betrag abzuarbeiten. Pro Arbeitsübung wird Fr. 30.00 angerechnet. Die Differenz wird im nächsten Jahr verrechnet.
b. Die Schlüssel sind nicht übertragbar. Jeder Reiter muss seinen eigenen Schlüssel beziehen. c. Nichtmitglieder zahlen eine jährliche Platzgebühr von Fr. 250.00 pro Reiter pro Pferd.
d. Einzelnutzung: Einzelreiter zahlen Fr. 15.00 pro Reiter und pro Tag.
e. Miete für Kurse und Veranstaltungen (alleiniges Benutzungsrecht) sind nur nach vorheriger
Absprache mit dem Vorstand möglich.
3. Benutzungseinschränkungen
Benutzungseinschränkungen werden durch den zuständigen Platzwart (siehe Homepage: wangen.ch) festgelegt und sind strikte zu befolgen. Es können der ganze Platz oder aber auch nur Teile des Platzes gesperrt werden. Zeitliche Einschränkungen sind möglich.
4. Verhaltensregeln
Dressurviereck
Das Longieren auf dem Dressurviereck ist verboten.
Einebnen von Gräben, Löchern, Hufschlag. Einsammeln der Pferdeäpfel und Entsorgung in der Karette.
Grasplatz
Hindernismaterial ist immer aufzuheben und darf nicht auf dem Boden liegengelassen werden.
Es ist auf andere Reiter Rücksicht zu nehmen. Hunde gehören angeleint und Hundekot bitte einsammeln.
Parkplatz
Gemäss der Weisung Waffenplatzverwaltung siehe untenstehend. Für anderweitiges Parkieren wird jede Haftung abgelehnt. Bitte diese Weisungen unbedingt einhalten.
5. Schäden
Entstandene Schäden am Boden und am Hindernismaterial sind unverzüglich dem Platzwart (siehe Homepage: www.rv-wangen.ch) zu melden.
6. Schlüssel
Die Schlüssel für den Platz können beim Präsidenten, Platzwart oder der Kassierin bezogen werden. (siehe Homepage: www.rv-wangen.ch)
7. Haftung
Die Nutzung des Platzes erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko des Benutzers. Jegliche Haftung durch den Reitverein Wangen a/Aare wird abgelehnt.
8. Zuwiderhandlungen
Das Missachten dieser Bestimmungen hat ein sofortiges Platzverbot und/oder Schlüsselentzug zur Folge. Der Anspruch auf Rückerstattung des Schlüsselgeldes entfällt.
Weitere Sanktionen können vom Vorstand verfügt werden.
Dieses Reglement tritt ab sofort in Kraft.
Wangen an der Aare, 02. April 2013
